Damit der Häuslebauer im eigenen Heim wohnen kann, benötigt er in seiner Funktion als Bauherr selbstverständlich einen Bauantrag für sein Bauvorhaben. Der Antrag muss sich an die Vorschriften der Bau- und Baulagenverordnung halten. Diese sind deutschlandweit nicht einheitlich, sondern werden von jedem Bundesland selbst festgelegt. Den Bauantrag reicht er in schriftlicher Form bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, die letzten Endes auch die Genehmigung für den Bau erteilt. Ein Architekt unterstützt den Bauherrn nicht nur bei der Anfertigung aller behördlichen Unterlagen, sondern muss diese neben dem Bauherrn als Entwurfverfasser auch unterzeichnen.
Zur Vollständigkeit des Antrags gehört zudem ein sogenannter Lageplan. Dieser gibt unter anderem über die Angabe des Maßstabes, die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung, den Flächeninhalt des Baugrundstücks und die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke Auskunft. Ein Lageplan wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) auf Grundlage einer amtlichen Katasterkarte angefertigt. Dabei führt er vor Ort eigene Messungen durch, indem er sämtliche Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang kontrolliert. Des Weiteren misst er alle Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie die Nachbarbebauung lage- und höhenmäßig auf. Auf diese Weise trägt ein ÖbVI das Bauvorhaben unter Berücksichtigung von Vorschriften und Gesetzen in den Lageplan ein. Der Lageplan selber wird entweder in Papierform oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Es gibt drei verschiedene Arten eines Lageplans. Es gibt sowohl einen einfachen als auch einen qualitativen Lageplan. Diese unterscheiden sich in der Anzahl der geforderten Daten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen amtlichen Lageplan anzufertigen. Mit dessen Anfertigung übernimmt ein ÖbVI die Verantwortung für die korrekte Darstellung aller Inhalte.